Eigentümerservice (WEG-Verwaltung)

Ein Verwalter muss zuverlässig und unparteiisch sein. Ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis ist von elementarer Bedeutung. Die Verwaltung von Immobilien umfasst weit mehr als die jährliche Eigentümerversammlung und monatliche Abrechnungen. Vielmehr geht es um die Verwaltung enormer Vermögenswerte sowie den Werterhalt und die Wertsteigerung der anvertrauten Immobilie.

Unsere Aufgaben:

  • Individuelle Kundenbetreuung
  • Führung und Abrechnung von Hausgeldkonten, Einnahme- und Ausgabekonten sowie Rücklagekonten nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung/Wohngeldinkasso und Zahlungsverkehr
  • Rechnungskontrolle und Rechnungsausgleich: Sachliche und rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen und Anweisung der Beträge.
  • Erstellung der Gesamt- und Einzeljahresabrechnung inkl. Rechnungskontrolle, Belegprüfung (Haushaltsnahe Dienstleistungen-Bescheinigung gemäß § 35 a EStG in der Jahresabrechnung inkludiert
  • Erfassung von Verbrauchswerten (Heizung, Wasser, Strom) zur Erstellung der Heizkostenabrechnung
  • Erarbeitung und Überwachung der Gesamt- und Einzelwirtschaftspläne
  • Errechnen und Anfordern von Sonderumlagen entsprechend der Beschlussfassung
  • Erstellung der Monatsabrechnung für die Beiräte
  • Betreuung von Baumaßnahmen im Bestand
  • Kontrolle und Abnahme von Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten
  • regelmäßige Objektbegehungen mit und ohne Beirat (mindestens 2x jährlich)
  • regelmäßige Kontrolle der technischen Anlagen
  • Veranlassung von Sofortmaßnahmen bei Versicherungsschäden (Schadensmeldungen, Erstattungen, Versicherungsabrechnung)
  • Planung, Vergabe, Überwachung und Abrechnung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten, einschließlich Preisanfrage, Ausschreibungen, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle, Mängelrügen, Einhaltung Gewährleistungsansprüche, falls erforderlich gemeinsam mit Fachingenieuren/Sonderfachleuten
  • Veranlassung der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen wie z.B. Heizung, Aufzüge, Blitzschutzanlagen und Notbeleuchtungen durch Handwerker, Sachverständige und TÜV
  • Überwachung, Betreuung und Optimierung von sämtlichen Verträgen der Eigentümergemeinschaft mit Dritten.
  • stetige und enge Zusammenarbeit mit dem Beirat, Ortstermine mit dem Beirat in erforderlichem Umfang.
  • Einberufung, Leitung, Protokollierung und Umsetzung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung.
  • Führung von Beschlusssammlungen
  • Aufstellung und Einhaltung der Hausordnung